1. Eignungstest für Klasse 5

Chor und Bläserensemble

Wir freuen uns sehr über Ihr/euer Interesse an unserer Schule und der Musikausbildung!

Wann sind die Eignungstests?

Vom 15. bis 23.01.2024 finden die Eignungstests für die Spezialklassen Musik an unserer Schule statt.

Was muss ich zur Anmeldung einreichen?

Ein ausgefülltes Anmeldeformular und eine Kopie des letzten Zeugnisses (Klasse 3)
Download für das Anmeldeformular:

Wie gelangen die Unterlagen zur Schule?

Entweder per E-Mail → E-Mail oder → postalisch.

Wie und wann bekomme ich einen genauen Termin?

Die Terminvergabe ist nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ab sofort möglich, auch am Tag der offenen Tür am 11.11.2023 im Sekretariat sowie danach telefonisch unter Tel.: 0385-758205-0.

Wie und wo findet der Eignungstest statt?

Sie kommen mit Ihrem Kind am Tag der Eignungsprüfung rechtzeitig zum Sekretariat. 30 Minuten vor dem Termin gibt es an der Schule auch Einspielmöglichkeiten für jedes Kind. Sie können auch gerne bei dem Eignungstest dabei sein.

Was muss man für den Eignungstest vorbereiten?

Der Eignungstest für Klasse 5 soll Aufschluss über die Eignung für eine Musikklasse der Orientierungsstufe geben. Dabei ist es uns am wichtigsten, dass die Kinder Freude, Talent und Motivation beim Musizieren zeigen. Wir freuen uns auf alle Kinder und auch wenn etwas noch nicht so gut läuft, erkennen wir die Musikalität!
Der Eignungstest beinhaltet folgende Dinge:

Singen

  • ein auswendiger und intonationssicherer Vortrag von zwei kindgemäßen Liedern (davon ein Volkslied)
  • das Nachsingen von Tonfolgen

 

Instrumentales Musizieren

  • der Vortrag von 1 – 2 einfachen Instrumentalstücken

 


Umgang mit Noten, Rhythmen und Klängen

  • Noten lesen, Rhythmen erkennen und klatschen, Ton- und Taktarten erkennen
    (auf der Grundlage des Rahmenplanes für Musik in der 3. und 4. Klasse)

 

Körperliches Darstellen von Musik

  • z. B. Mitklatschen, Mitgehen, Mittanzen

Noch ein Tipp: Lasst euch bei der Vorbereitung auch von euren Musiklehren helfen!
Und keine Angst, wenn beim Test etwas nicht so läuft – dass ihr musikalisch seid, merken wir Musiklehrer*innen trotzdem!

Nach bestandenem Eignungstest erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche von Eltern und Kind und der besonderen Eignung die Einteilung in die Profile Chor- oder Bläserklasse. Profilwechsel sind nach Klasse 6 möglich.

Welche Klassenarten gibt es in der 5. und 6. Klasse?

Wir bieten Chorklassen und eine Bläserklasse an. In beiden Klassenformen erhalten die Kinder in der Woche vier Stunden → Musik.
In der Chorklasse finden zwei Stunden hiervon im „Spatzenchor“ statt.
In der Bläserklasse beginnen alle Kinder ein für sie neues Instrument und spielen im Klassenorchester. Sie erhalten für einen monatlichen Beitrag ein Leihinstrument und in kleinen Registergruppen Instrumentalunterricht.
In der Übersicht über unsere → Ensembles im Musikgymnasium erfahren Sie/erfahrt ihr mehr darüber!

Information für Grundschulen zur Regelung des Anmeldeverfahrens für die schulartenunabhängige Orientierungsstufe im Schuljahr 2023/24

Grundlage:
Verordnung zur Arbeit an den Musikgymnasien vom 10. August 2009
Die Verordnung regelt dazu:

§ 3 Aufnahme

  1. Die Schüler können ab der Jahrgangsstufe 5 in ein Musikgymnasium aufgenommen werden, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Eignungsfeststellung gemäß Absatz 3 teilgenommen haben und ihr Leistungspotenzial sowie ihre Leistungsbereitschaft eine erfolgreiche Mitarbeit an der Schule erwarten lässt.
  2. Die Aufnahme von Schülern erfolgt immer zur Förderung spezieller musikalischer Fähigkeiten und Interessen.
  3. Für die Aufnahme am Musikgymnasium sind sehr gute instrumentale, theoretische und gesangliche Fähigkeiten entsprechend der jeweiligen Jahrgangsstufe notwendig. Bestandteile der Prüfung sind der inhaltsbezogene und intonationssaubere Vortrag von zwei altersgerechten Liedern sowie der Nachweis der Fähigkeiten, Töne und Melodien richtig nachzusingen, Rhythmen nachzugestalten sowie kreativ und freudvoll mit Musik umzugehen. Des Weiteren sind sehr gute Kenntnisse im Umgang mit dem Notentext sowie entsprechende Instrumentalkenntnisse erforderlich. Aufgrund der besonderen sängerischen Anforderungen sind eine gesunde und entwicklungsfähige Stimme in Verbindung mit gut entwickelten kognitiven Fähigkeiten als Voraussetzung für eine Aufnahme nachzuweisen. Die Organisation sowie der Ablauf der Eignungsfeststellung werden nach Abstimmung mit der zuständigen Schulbehörde durch die Schule festgelegt.

Nach der o. g. Verwaltungsvorschrift besteht am Goethe-Gymnasium/Musikgymnasium in Schwerin die Möglichkeit, ab Klassenstufe 5 eine Musikklasse zu besuchen.
Die interessierten Schüler der 4. Klassen müssen sich im Januar einem Eignungstest zur Überprüfung der musischen Fähigkeiten unterziehen.

 

Wichtige Termine für die Aufnahme in die neuen 5. Klassen

   
ab sofort

Anmeldung zum Eignungstest mit Abgabe eines ausgefüllten Anmeldeformular (Download siehe unten) und einer Kopie des letzten Zeugnisses (Klasse 3)

Abgabe der Anmeldung auch per → E-Mail möglich. Anhang mit ausgefülltem Anmeldeformular (Download siehe unten) und Kopie des Zeugnisses (Klasse 3) erforderlich!

ab November 2023

Terminvergabe zum Eignungstest nur,  wenn korrekt ausgefülltes Anmeldeformular und eine Kopie des letzten Zeugnisses (Klasse 3) vorliegen.

Terminvergabe nur persönlich oder telefonisch möglich!

 11.11.2023, 10:00 Uhr, Aula Informationsveranstaltung für die Musik-Spezialklassen der künftigen Klassenstufe 5
 15. - 23.01.2024 Eignungstests für die Spezialklassen für Musik
 ab Februar 2024 Mitteilung der Ergebnisse im Eignungstest an die Eltern
 bis Ende Februar 2024 Anmeldung für die weiterführende Schule über die Grundschulen

 

2. Eignungstest für Quereinsteiger in den Klassenstufen 6 bis 10

Interessierte und musikalisch begeisterte Schülerinnen und Schüler aus Schwerin und dem Umland erhalten am Musikgymnasium die Möglichkeit einer besonderen Förderung.

Ein späterer Einstieg ist bis Klasse 10 möglich. Dazu ist ein Eignungstest erforderlich.

Dieser Eignungstest findet im März 2024 statt.

Die Anmeldung und Terminabsprache erfolgt ab sofort über das Sekretariat des Goethe-Gymnasiums. Telefon (0385) 758205-0 oder per → E-Mail

Voraussetzungen:

- Vorspielen auf dem erlernten Instrument (zwei Stücke)
- Vorsingen von zwei Liedern (dabei ein Volkslied)
- Notenlehre/Theoriekenntnisse