Förderverein

Der Schulförderverein des Goethe-Gymnasiums e. V. Schwerin stellt sich vor

Kontakt zum Förderverein

Schulförderverein e. V. des Goethe-Gymnasiums Schwerin
Johannes-R.-Becher-Straße 10
19059 Schwerin
Telefon: 0385 758205-0
Fax: 0385 758205-20
E-Mail:  Schulfoerderverein-Goethegymnasium@gmx.de

Sehr geehrte Eltern,
liebe Freunde des Goethe-Gymnasiums,

der Förderverein feierte 2021 sein 30-jähriges Bestehen.
1991 wurde der Förderverein durch Initiative des damaligen Schulleiters, Herrn Dethloff,
gegründet. Der erster Vorsitzende war Herr Kreisel, Chefbühnenbildner des Mecklenburgischen Staatstheaters, es folgten Frau Springer und Herr Schneider. Herr Saubert leitete den Verein über 12 Jahre, seit 2017 hat Frau Sobke die Leitung inne.

Zweck des Vereins ist die Förderung und die Unterstützung des Goethe-Gymnasiums Schwerin bei der Bildung und Erziehung der Schüler dieser Schule. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Er ist eine von politischen Parteien, Vereinigungen, Organisationen und sonstigen Körperschaften und Institutionen unabhängige Vereinigung.

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, und jede juristische Person werden. Sehr gerne nimmt der Verein neue Mitglieder auf. Der Jahresbeitrag von mindestens 25 Euro (freiwillig gern mehr) unterstützt die Ziele des Vereins. Die aktive Mitwirkung und das Einbringen neuer Ideen ist willkommen. Alle Mitglieder erhalten das jährlich erscheinende Jahrbuch, das von Herrn Labahn und seinem Schülerteam erstellt wird und vom Schulleben berichtet.

In Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie, die uns ja immer wieder mit neuen Facetten überrascht, ist das Meiste an Aktivitäten unserer Schülerinnen und Schüler leider zum Erliegen gekommen. Gleichwohl kann und muss man in die gegenwärtige und zukünftige Bildung unserer nachkommenden Generation unheimlich viel investieren. Diese Investitionen können der Staat und der kommunale Schulträger keineswegs alleine bewältigen, es gibt zu viele Felder, die es zu beackern gilt. Der Förderverein hat sich daher auf die Fahne geschrieben, zu helfen, wo es notwendig erscheint.
Der Verein würde sich freuen, wenn er noch erheblich mehr Mittel zur Verfügung hätte, um in der Allgemein- oder Musik-Bildung helfen zu können.

Antrag auf Mitgliedschaft: Antragsformular

 

Vorstand seit 2021
Ihm gehören an (von rechts nach links): Frau Sobke Vorsitzende, Herr Bonin Schatzmeister, Herr von Campenhausen Protokollführer, Kontakt zu Ehemaligen, Frau Hacker Stellvertretende Vorsitzende, Frau Schliep, Herr Drzisga Homepage, Herr Doßmann

Mitgliederversammlung mit Chorkonzert am 06.10.2022 Aula

Bericht des Vorstands für 2021

Nach einem musikalischen Auftakt mit dem Jugendkammerchor folgten die Berichte des Vorstands, des Schatzmeisters und des Kassenprüfers sowie die Entlastung des Vorstands. Nach einer Pause bei einem Erfrischungsgetränk und angeregten Gesprächen besuchten die anwesenden Mitglieder des Fördervereins das Chorkonzert von Kinderchor Voggs und Mädchenchor „Chorus femme“ in der Aula.

aus dem Bericht des Vorstands

Mitglieder: ca. 402
Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen: ca. 15500,-

Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie läuft der gesamte Unterricht und die Ensemblearbeit auch in diesem Kalenderjahr zum großen Teil immer noch auf Sparflamme. Wieder sind die meisten der geplanten Unternehmungen und Vorhaben, Konzerte, Praktika, Wettbewerbe abgesagt bzw. bis auf weiteres verschoben. Das wirkt sich natürlich auch auf die Arbeit unseres Fördervereins und damit auf den Umfang unseres Berichtes aus.

Was konnte im allgemeinen Schulbetrieb stattfinden und wurde unterstützt?

- Es wurde Kopierpapier für den Unterrichtsbedarf in Höhe von ca. 600,- € finanziert.
- Traditionell wurden die Blumen und die Programmzettel für die feierliche Abiturzeugnisausgabe organisiert und finanziert. (ca. 305,-€)
- Ein Weihnachtsbaum für das Foyer der Schule wurde erworben und leuchtete, während die Aula stillgelegt war!
- Dank und Anerkennung für besondere Schülerleistungen.

Finanzielle Abwicklung von Schulfahrten

Coronabedingt sind fast alle Praktika, Konzert- und Wettbewerbsreisen der Ensembles 2021 ausgefallen bzw. verschoben worden. Vieles steht bis jetzt auf der Warteliste. Die Spatzenchöre und Bläserklassen der Klassenstufen 5 und 6 konnten ihr Praktikum
wahrnehmen. Die Bigband BAGGS und das Tanztheater „Lysistrate“ konnten ebenfalls ins Praktikum
fahren. Die Abrechnungen erfolgten über den Förderverein. (Durchlaufbeträge)

Die gesamte Abwicklung der Finanzen für die Bläserklassen

- Die Eltern schließen einen Vertrag über die Unterrichtsgebühren und die Leihinstrumente mit dem Förderverein ab.
- Der Einzug der Beiträge, um den Instrumentalunterricht zu finanzieren, wird über den Förderverein organisiert. Dazu gibt es eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den beiden Musikschulen Konservatorium und Ataraxia in Schwerin.
- Die Reparaturen der Instrumente werden vom Förderverein aus Mitteln der Bläserklassen und Bläserensembles finanziert. (ca. 500,- €)
- Es wurden folgende Instrumente angeschafft:
- 2 Posaunen ( ca. 1400,- €); 1 Altsaxophon ( 850,- €); 1 Tuba (1409,-€)
- Die üblichen Anschaffungen von Noten und Verbrauchsmaterial für die Bläserklassen und Ensembles wurden finanziert.

Ausgaben/ Investitionen

Für die Erweiterung der Technik in der Aula wurden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt:

- ein leistungsstarker Beamer „ deraudiokaiser“ 11819,- €
- ein Converter, ein Lifemischer, Kabel, Zubehör: ges.:2463,- €
- ein Bergnann-Flügel für den Unterrichtsraum Mu2 6500,- €

Zur Ausgestaltung des Raumes 107 „Einblick in die Arbeit des Ensembles des Musikgymnasiums“ wurden folgende finanzielle Mittel eingesetzt:
- Bilderrahmen, Poster: ca.1100,- €

Finanzierung des „Jahrbuches 2019 - 2021“ - Kosten: 2476,- €
Unterstützung MEP - Projektes (Model EuropaParlament): 80.,- €

Wir danken allen Mitglieder und Spendern für die Unterstützung unserer Arbeit für die Schule!

Christiane Sobke
Vorsitzende Förderverein e.V.

 

die Satzung als PDF-Datei



Satzung

§ 1
Name, Sitz

1.
Der Verein führt den Namen:

„Schulförderverein Goethe-Gymnasium e.V.“

2.
Er hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Schwerin unter der Nummer 414 eingetragen.

3.
Der Verein darf die Kurzbezeichnung „Förderverein Goethe-Gymnasium e.V.“ führen.

4.
In den nachfolgenden Regelungen wird aus sprachlichen Gründen jeweils nur die männliche Form gewählt. Es gilt in allen Fällen jeweils auch die weibliche Form.

§ 2
Vereinszweck

1.
Der Verein ist eine von politischen Parteien, Vereinigungen, Organisationen und sonstigen Körperschaften und Institutionen unabhängige Vereinigung.

2.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3.
Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung des Goethe-Gymnasiums Schwerin bei der Bildung und Erziehung der Schüler dieses Gymnasiums.

4.
Die dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5.
Der Verein ist berechtigt, die Mitgliedschaft in anderen Vereinen, die sich ebenfalls die Unterstützung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zum Ziel gesetzt haben, einzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass diese ebenfalls als gemeinnützig anerkannt sind. Im Gegenzug sollten auch diese die Mitgliedschaft bei dem Schulförderverein des Goethe-Gymnasiums in Schwerin erwerben.

§ 3
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 4
Mitgliedschaft

1.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und jede juristische Person werden.

Der Beitritt zum Verein ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Über den Beginn der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied eine besondere Nachricht.

2.
Die Mitgliedschaft endet durch

    Austritt
    Ausschluss
    Tod

Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zum Ablauf eines Geschäftsjahres zu erklären.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn dieses gegen die Interessen des Vereins oder gegen die Satzung handelt. Gegen diesen Ausschluss kann Widerspruch eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung endgültig entscheidet.

Ein Ausschluss ist durch Streichung aus der Mitgliederliste kann auch erfolgen, wenn ein Mitglied seinen Beitragspflichten trotz schriftlicher Erinnerung nicht nachgekommen ist. Die beabsichtigte Streichung ist vorher schriftlich mitzuteilen.

3.
Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes verdiente Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen. Sie sind zur Zahlung von Beiträgen nicht verpflichtet, haben aber die Rechte von Mitgliedern.

 

§ 5
Beiträge

Jedes Mitglied des Vereins zahlt einen Beitrag in Höhe von mindestens 25,00 € jährlich. Dieser wird jeweils bis zum 1. Oktober des laufenden Jahres fällig.



§ 6
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

    die Mitgliederversammlung
    der Vorstand



§ 7
Mitgliederversammlung

1.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschluss fassende Organ des Vereins. Sie ist – mit Ausnahme bei Beschlussfassungen über eine Vereinsauflösung (siehe § 10 der Satzung) – unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich mit einfacher und bei Beschlussfassungen über Satzungsänderungen, die sowohl vom Vorstand als auch von mindestens 25 Mitgliedern beantragt werden können, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.

2.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Beschlussfassung über

    die Rechenschaftslegung durch den Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr
    die Entlastung des Vorstands
    die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder
    die Wahl des Kassenprüfers

 

3.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dies im Interesse des Vereins für erforderlich hält, oder wenn mindestens 25 Mitglieder die Einberufung einer derartigen Versammlung schriftlich vom Vorstand verlangen; dabei sollen die Gründe angegeben werden.

4.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladung muss den Mitgliedern unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich bekannt gegeben werden.

5.
Jedes Mitglied ist berechtigt, in der Mitgliederversammlung Anträge oder Anfragen zu stellen. Die Anträge sollen dem Vorstand mindesten sieben Tage vor der Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben werden.

 

6.
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie ist vom Versammlungsleiter und den Schriftführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern des Vereins zur Kenntnis zu geben.

§ 8
Vorstand

1.
Der Vorstand besteht aus:

    dem Vorsitzenden
    einem Stellvertreter
    dem Schatzmeister
    dem Schriftführer
    mindestens einem weiteren Mitglied

2.
Der Vorstand führt alle laufenden Geschäfte des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge und der Spenden sowie über eventuelle Kreditaufnahmen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

3.
Über die Vorstandssitzung sind Niederschriften anzufertigen. Sie sind in der jeweils folgenden Vorstandssitzung zu genehmigen.

4.
Vertretungsberechtigt nach § 26 BGB sind der Vorsitzende oder sein Stellvertreter jeweils in Alleinvertretung.

5.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.

6.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Nachfolger für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied kooptieren.

§ 9
Kassenprüfer

1.
Der Verein hat einen Kassenprüfer. Er wird für jeweils drei Jahre gewählt.

2.
Der Kassenprüfer hat zur ordentlichen Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht über die von ihm durchgeführte Finanzprüfung vorzulegen.

§ 10
Vereinsauflösung

 

1.
Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur auf Antrag auf einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung, auf der mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend sein müssen, gefasst werden. Die Auflösung kann nur beschlossen werden, wenn dem Auflösungsantrag drei Viertel aller anwesenden Mitglieder zustimmen.

2.
Falls diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, ist binnen Monatsfrist eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.

3.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das Vermögen an die Landeshauptstadt Schwerin mit dem Zweck, dieses unmittelbar und ausschließlich für Zwecke des Goethe-Gymnasiums oder dessen Nachfolgeeinrichtung zu verwenden.

 

Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.05.2009 beschlossen.

Schwerin, 18.05.2009