Regelungen zum Start des Schuljahres 2021/22
- Bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien besteht die Testpflicht und die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung in der Schule (auch im Unterricht) zu tragen.
- Das gilt auch für die Vorbereitungswoche.
- Die Testung erfolgt in der Schule jeweils am Montag und Mittwoch.
- Testpflicht gilt für geimpfte und genesene Personen gemäß § 7 Absatz 2 COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung als erfüllt.
- Es gelten die versetzten → Unterrichtszeiten für die verschiedenen Klassenstufen.
- Alle Schüler haben am 1. Schultag vor Betreten der Schule eine Gesundheitsbestätigung vorzulegen.
Es gelten die bekannten Eingangsregelungen.
Klassenstufen 5/6 | Klassenstufen 7/8 | Klassenstufen 9/10 | Klassenstufen 11/12 | |
Eingänge: | Aula B.-Brecht-Str. | Alter Haupteingang Giebel Altbau | Haupteingang J.-R.-Becher-Str. | Nebeneingang bei der Mensa |